Der Landeswahlleiter Günter Krombholz
informiert:
„Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens
sollte seine Wahlbenachrichtigungen für die
Wahlen am 26. Mai 2019 erhalten haben. Wenn dies
nicht der Fall ist und Sie glauben, im Freistaat
Thüringen wahlberechtigt zu sein, ist der Besuch
der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung
unumgänglich. Dort kann nachgeprüft werden, ob
Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder
warum Ihre Wahlbenachrichtigungen Sie noch nicht
erreicht haben“, so der Landeswahlleiter Günter
Krombholz.
Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 03. Mai 2019
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