Freitag, 3. Mai 2019

Wählerverzeichnisse zur Europawahl 2019 liegen zur Einsichtnahme bereit

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
„Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens sollte seine Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 26. Mai 2019 erhalten haben. Wenn dies nicht der Fall ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, ist der Besuch der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung unumgänglich. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder warum Ihre Wahlbenachrichtigungen Sie noch nicht erreicht haben“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.


Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 03. Mai 2019 

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