Donnerstag, 9. September 2021

Aus dem "Deutschlandradio"-Nachrichtenangebot von heute:

 Schleichwerbung oder freie Meinungsäußerung? BGH weist

Revision von Influencerinnen zurück

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil darüber gefällt, ob
Influencerinnen bei Instagram ohne Werbekennzeichnung
Produktempfehlungen geben dürfen. Nach Ansicht der Richter ist
es nicht zulässig, dass in den Social-Media-Posts Produkte mit
einem direkten Link zum Anbieter versehen werden. In solchen
Fällen liege ein "werblicher Überschuss" vor, hieß es. Damit 
wies der Bundesgerichtshof die Revision von drei Beklagten
zurück - darunter ist auch die Influencerin Cathy Hummels. Der
Verband Sozialer Wettbewerb hatte den Frauen unzulässige
Schleichwerbung vorgeworfen. Das Urteil hat grundsätzliche
Bedeutung für die Branche.

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