Aus dem "Deutschlandradio"-Nachrichtenangebot von heute:
Schleichwerbung oder freie Meinungsäußerung? BGH weist
Revision von Influencerinnen zurück Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil darüber gefällt, ob Influencerinnen bei Instagram ohne Werbekennzeichnung Produktempfehlungen geben dürfen. Nach Ansicht der Richter ist es nicht zulässig, dass in den Social-Media-Posts Produkte mit einem direkten Link zum Anbieter versehen werden. In solchen Fällen liege ein "werblicher Überschuss" vor, hieß es. Damit wies der Bundesgerichtshof die Revision von drei Beklagten zurück - darunter ist auch die Influencerin Cathy Hummels. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte den Frauen unzulässige Schleichwerbung vorgeworfen. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für die Branche.
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