Freitag, 1. September 2017

Studienfinanzierung? Das Studierendenwerk rät zu BAföG

BAföG beantragen lohnt sich!

Das Abitur ist geschafft, die Bewerbung um einen Studienplatz an einer der Thüringer Hochschulen ist raus, vielleicht ist auch schon die Zusage da. Der Beginn des Studiums naht. Aber ist auch dessen Finanzierung abgesichert? Denn trotz guter Konjunkturlage in Deutschland reicht das Einkommen der Eltern längst nicht in jedem Fall aus, um das Studium ihres Kindes zu finanzieren.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Staat ein Studium über das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – ganz oder zumindest teilweise finanziert. Aber längst nicht Jeder, der einen Anspruch auf diese Unterstützung hätte, stellt einen entsprechenden Antrag.
Die Gründe hierfür sind sicherlich vielschichtig und individuell unterschiedlich. Vielfach liegen der Entscheidung, kein Bafög zu beantragen, Fehlinformationen bzw. Vorurteile zugrunde. Um einige zu nennen:
-        „Meine Eltern sind doch als Selbstständige bzw. Freiberufler erwerbstätig – da gibt’s doch nie BAföG!“ – Diese Meinung ist definitiv falsch.
-        BAföG gibt`s doch nur als Darlehen – und ich will mich nicht verschulden!“ – Richtig ist, dass BAföG zu 50% als Zuschuss (= geschenkt!) und zu 50% als unverzinsliches Darlehen geleistet wird. Von dem Darlehensanteil müssen aber in jedem Fall nur maximal 10.000 EURO zurückgezahlt werden; und kann man nicht zurückzahlen, muss man es nicht - auch nicht zwangsweise!
-        „Die Antragstellung ist doch viel zu kompliziert und viel zu aufwendig, als dass sich das lohnt.“ – Tatsächlich bekommen viele einen Schreck, wenn sie das erste Mal die Antragsunterlagen sehen. Und der zeitliche Aufwand für die Antragsteller und deren Eltern ist mit insgesamt ca. 4 Stunden je Antrag (so das Ergebnis einer Studie) nicht unerheblich. Doch selbst wenn am Ende „nur“ eine Teilförderung herauskommt, steht dies einem guten Stundenlohn gleich. Und im Übrigen stehen die Mitarbeiter/innen des Amts für Ausbildungsförderung hilfreich bei der Antragstellung zur Seite.
Infolge der zum Wintersemester 2016 wirksam gewordenen BAföG-Novellierung haben sich die BAföG-Sätze erhöht. Der derzeitige Höchstsatz liegt bei 735,00 €. Die individuelle Höhe des BAföG hängt von eigenem Einkommen und Vermögen der Studierenden sowie – im Regelfall – vom Einkommen der Eltern ab. Die Grenzen, ab denen Einkommen und Vermögen angerechnet werden, sind auch deutlich angehoben worden – wobei wegen unterschiedlichster Freibeträge keine festen Grenzen existieren. Auf diesem Wege können mehr Studierende als in der Vergangenheit BAföG erhalten – eine Antragstellung lohnt also auf jeden Fall.
Wem das BAföG nicht ausreicht kann sich natürlich noch etwas hinzuverdienen. Im Rahmen eines studentischen Nebenjobs dürfen Studierende im Durchschnitt 450 € monatlich verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch hat.
Studierende mit eigenen Kindern erhalten darüber hinaus einen Kinderbetreuungszuschlag von 130,00 € für jedes Kind.
Informationen zum BAföG und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten können auf der Webseite des Studierendenwerks Thüringen nachgelesen werden: www.stw-thueringen.de/deutsch/finanzen/bafoeg/.
Dort finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzen – BAföG – Ansprechpartner auch die jeweiligen Ansprechpartner/innen des Studierendenwerks an den einzelnen Thüringer Hochschulorten. Die MitarbeiterInnen beraten Sie gern, persönlich, telefonisch oder auch schriftlich.
Auch wenn der künftige Studienort nicht in Thüringen liegt: die oben genannten Ausführungen gelten in ganz Deutschland. Das Studierendenwerk Thüringen rät: Gleich nach dem Erhalt der Studienzulassung auch BAföG beantragen.

Dr. Elke Voss
Studierendenwerk
Öffentlichkeitsarbeit 

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