BAföG beantragen lohnt sich!
Das
Abitur ist geschafft, die Bewerbung um einen Studienplatz an
einer der
Thüringer Hochschulen ist raus, vielleicht ist auch schon die
Zusage da. Der
Beginn des Studiums naht. Aber ist auch dessen Finanzierung
abgesichert? Denn trotz
guter Konjunkturlage in Deutschland reicht das Einkommen der
Eltern längst
nicht in jedem Fall aus, um das Studium ihres Kindes zu
finanzieren.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Staat ein Studium über das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – ganz oder zumindest teilweise finanziert. Aber längst nicht Jeder, der einen Anspruch auf diese Unterstützung hätte, stellt einen entsprechenden Antrag.
Die Gründe hierfür sind sicherlich vielschichtig und individuell unterschiedlich. Vielfach liegen der Entscheidung, kein Bafög zu beantragen, Fehlinformationen bzw. Vorurteile zugrunde. Um einige zu nennen:
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Staat ein Studium über das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – ganz oder zumindest teilweise finanziert. Aber längst nicht Jeder, der einen Anspruch auf diese Unterstützung hätte, stellt einen entsprechenden Antrag.
Die Gründe hierfür sind sicherlich vielschichtig und individuell unterschiedlich. Vielfach liegen der Entscheidung, kein Bafög zu beantragen, Fehlinformationen bzw. Vorurteile zugrunde. Um einige zu nennen:
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„Meine
Eltern sind doch als
Selbstständige bzw. Freiberufler erwerbstätig – da gibt’s
doch nie BAföG!“ – Diese Meinung ist definitiv falsch.
-
„BAföG gibt`s doch nur als Darlehen – und ich will mich
nicht verschulden!“
– Richtig ist, dass BAföG zu 50% als Zuschuss (= geschenkt!)
und zu 50% als
unverzinsliches Darlehen geleistet wird. Von dem
Darlehensanteil müssen aber in
jedem Fall nur maximal 10.000 EURO zurückgezahlt werden; und
kann man nicht
zurückzahlen, muss man es nicht - auch nicht zwangsweise!
-
„Die
Antragstellung ist
doch viel zu kompliziert und viel zu aufwendig, als dass
sich das lohnt.“ –
Tatsächlich bekommen
viele einen Schreck, wenn sie das erste Mal die
Antragsunterlagen sehen. Und
der zeitliche Aufwand für die Antragsteller und deren Eltern
ist mit insgesamt
ca. 4 Stunden je Antrag (so das Ergebnis einer Studie) nicht
unerheblich. Doch
selbst wenn am Ende „nur“ eine Teilförderung herauskommt,
steht dies einem
guten Stundenlohn gleich. Und im Übrigen stehen die
Mitarbeiter/innen des Amts
für Ausbildungsförderung hilfreich bei der Antragstellung zur
Seite.
Infolge
der zum Wintersemester 2016 wirksam gewordenen
BAföG-Novellierung haben sich die
BAföG-Sätze erhöht. Der derzeitige Höchstsatz liegt bei 735,00
€. Die
individuelle Höhe des BAföG hängt von eigenem Einkommen und
Vermögen der
Studierenden sowie – im Regelfall – vom Einkommen der Eltern
ab. Die Grenzen,
ab denen Einkommen und Vermögen angerechnet werden, sind auch
deutlich
angehoben worden – wobei wegen unterschiedlichster Freibeträge
keine festen
Grenzen existieren. Auf diesem Wege können mehr Studierende
als in der
Vergangenheit BAföG erhalten – eine Antragstellung lohnt also
auf jeden Fall.
Wem das BAföG nicht ausreicht kann sich natürlich noch etwas hinzuverdienen. Im Rahmen eines studentischen Nebenjobs dürfen Studierende im Durchschnitt 450 € monatlich verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch hat.
Studierende mit eigenen Kindern erhalten darüber hinaus einen Kinderbetreuungszuschlag von 130,00 € für jedes Kind.
Informationen zum BAföG und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten können auf der Webseite des Studierendenwerks Thüringen nachgelesen werden: www.stw-thueringen.de/deutsch/finanzen/bafoeg/.
Dort finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzen – BAföG – Ansprechpartner auch die jeweiligen Ansprechpartner/innen des Studierendenwerks an den einzelnen Thüringer Hochschulorten. Die MitarbeiterInnen beraten Sie gern, persönlich, telefonisch oder auch schriftlich.
Auch wenn der künftige Studienort nicht in Thüringen liegt: die oben genannten Ausführungen gelten in ganz Deutschland. Das Studierendenwerk Thüringen rät: Gleich nach dem Erhalt der Studienzulassung auch BAföG beantragen.
Wem das BAföG nicht ausreicht kann sich natürlich noch etwas hinzuverdienen. Im Rahmen eines studentischen Nebenjobs dürfen Studierende im Durchschnitt 450 € monatlich verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch hat.
Studierende mit eigenen Kindern erhalten darüber hinaus einen Kinderbetreuungszuschlag von 130,00 € für jedes Kind.
Informationen zum BAföG und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten können auf der Webseite des Studierendenwerks Thüringen nachgelesen werden: www.stw-thueringen.de/deutsch/finanzen/bafoeg/.
Dort finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzen – BAföG – Ansprechpartner auch die jeweiligen Ansprechpartner/innen des Studierendenwerks an den einzelnen Thüringer Hochschulorten. Die MitarbeiterInnen beraten Sie gern, persönlich, telefonisch oder auch schriftlich.
Auch wenn der künftige Studienort nicht in Thüringen liegt: die oben genannten Ausführungen gelten in ganz Deutschland. Das Studierendenwerk Thüringen rät: Gleich nach dem Erhalt der Studienzulassung auch BAföG beantragen.
Dr.
Elke Voss Studierendenwerk Öffentlichkeitsarbeit |
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