Wählerverzeichnisse
zur Bundestagswahl 2017 liegen zur Einsichtnahme bereit
Gemäß §17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz liegen nächste Woche (vom 4. bis 8. September 2017) zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme bereit.
Gemäß §17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz liegen nächste Woche (vom 4. bis 8. September 2017) zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme bereit.
Mitteilung
des Thüringer Landesamtes für Statistik am 01. September 2017
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