Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 07. September 2021 - Nr. 246/2021
Wahlen und Corona – Maskenpflicht und Abstandsregel bei Aufenthalt in Wahlräumen
Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
„Die Bundestagswahl wird am 26. September 2021 erstmals unter Corona-Bedingungen stattfinden. Die geltenden Regeln und Hygienemaßnahmen dafür stehen in der Corona-Verordnung des Landes in Paragraph 8a. Jede Wählerin und jeder Wähler ist unabhängig vom Impfstatus und ohne Testpflicht berechtigt, an der Wahl teilzunehmen. Es gilt bei der Urnen- und Briefwahl vor Ort im Briefwahlbüro eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahlräumen. Der Schutz von Leib und Leben hat höchste Priorität. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Schreibstift zum Ankreuzen des Stimmzettels mit“, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.
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Weitere Auskünfte erteilt:
Büro des Landeswahlleiters
Telefon: 0361 57331-9122 / -9125
E-Mail: wahlen@statistik.thueringen.de
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