Freitag, 6. August 2021

 

 
Bund der Steuerzahler NRW e.V.
 
 
Wie hoch sind die Abfall- und Abwassergebühren in NRW? Der große BdSt-Vergleich 2021 
 
Heute Vormittag stellte Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, den aktuellen Vergleich in der Landespressekonferenz in Düsseldorf vor. Der BdSt NRW hat die Abfall- und Abwassergebühren in NRW miteinander verglichen und stellt auch in diesem Jahr realitätsferne Zinsen bei der Abwassergebührenkalkulation fest. "Die Kalkulation ist so nicht gerechtfertigt, und die Zinssätze sind rechtswidrig", so SteinheuerHier lesen Sie den gesamten Vergleich.
 
 
Die Forderungen des BdSt NRW zu den  Abfallgebühren
 
1. Um über eine Reduzierung der Logistikkosten eine Reduzierung der Abfallgebühren zu erreichen – aber auch um das Klima zu schützen – sollte die verpflichtende wöchentliche Entleerung der Restmüll- und Biotonnen aufgegeben und weitgehende Wahlfreiheit bei der Behältergröße eingeräumt werden.
2. Auf die Erhebung separater Altpapiergebühren sollte aufgrund der Erlössituation verzichtet werden.
3. Die durch die Jahrhundertflut entstandenen Entsorgungskosten sind betriebsfremder, außerordentlicher Aufwand und dürfen deshalb nicht in die Kalkulation der Abfallgebühren einfließen.
Widerspruch gegen Abwassergebührenbescheid
 
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen ruft alle Gebührenzahler dazu auf, Widerspruch gegen ihren Abwassergebührenbescheid einzulegen. Bisher legen die meisten Kommunen ihren Berechnungen einen zu hohen Zinssatz zugrunde. Gegen diese Art der überhöhten Kostenkalkulation richtet sich ein Musterprozess, den der BdSt unterstützt. Mehr dazu auf der Aktionsseite. 
Noch Fragen zum Gebührenvergleich?
 
Erfahren Sie mehr bei unserem kostenlosen Webinar "NRW-Gebührenvergleich 2021 – Was die Ergebnisse zeigen" am Donnerstag, 12. August, ab 15:00 Uhr. Hier können Sie sich anmelden. Das Webinar informiert über die Gebühren in NRW und beantwortet Fragen zum Musterprozess für faire Abwassergebühren. Am Dienstag, 17. August, ab 12:00 Uhr wiederholen wir das Thema in einem weiteren Webinar (zur Anmeldung). Mehr exklusive BdSt-Webinare finden Sie hier.
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