Der Landeswahlleiter Günter Krombholz
informiert:
„Sie wollen wählen, sind aber am 26. Mai
2019 nicht in der Lage ihren Wahlbezirk
(Wahllokal) aufzusuchen. Dann besteht die
Möglichkeit, mittels Briefwahl an den Wahlen
teilzunehmen. Die Briefwahl ermöglicht denjenigen
Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die
sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk
aufhalten können oder wegen ihres Alters,
gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen
verhindert sind“, so der Landeswahlleiter
Günter Krombholz.
Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 10. Mai 2019
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