Freitag, 10. Mai 2019

Briefwahl - wie geht das?

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
„Sie wollen wählen, sind aber am 26. Mai 2019 nicht in der Lage ihren Wahlbezirk (Wahllokal) aufzusuchen. Dann besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen. Die Briefwahl ermöglicht denjenigen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhalten können oder wegen ihres Alters, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen verhindert sind“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.


Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 10. Mai 2019 

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