Mit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 ist die
Zahl der Minijobs saisonbereinigt um 125.000 zurückgegangen. Der
Rückgang wurde jedoch teilweise durch eine verstärkte Umwandlung
von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
ausgeglichen. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Zahl der
umgewandelten Minijobs verdoppelt. Ein Teil dieser Umwandlungen hat
dabei andere Stellen ersetzt. Das geht aus einer neuen Studie des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am
Mittwoch veröffentlicht wurde.
Im Januar 2015, unmittelbar nach Einführung des gesetzlichen
Mindestlohns, lag die Zahl der Umwandlungen bei fast 110.000, und
damit mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr (53.000). Dabei wurden
verstärkt Minijobs von Frauen, Älteren, Ostdeutschen sowie von
Beschäftigten in mittelgroßen Betrieben in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
umgewandelt. Stark überdurchschnittlich waren die Umwandlungen
außerdem in den Wirtschaftsabschnitten „Verkehr und Lagerei“
sowie „Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen“.In Betrieben mit relativ vielen Minijobs wurden diese nicht nur häufiger umgewandelt, in ihnen endeten auch tendenziell mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Zudem wurden in ihnen weniger neue Minijobs geschaffen. Die Zahl der Umwandlungen selbst hatte keinen zusätzlichen Effekt auf den Abbau der geringfügigen Beschäftigung im Betrieb. Allerdings gab es bei mehr umgewandelten Minijobs in einem Betrieb auch mehr Abgänge aus sozialversicherungspflichtigen Jobs. „Etwas weniger als die Hälfte der Umwandlungen bedeuten zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, so die IAB-Forscher Philipp vom Berge und Enzo Weber.
Die im Zuge der Mindestlohneinführung umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse waren bislang nicht weniger stabil als solche in der Vergangenheit: „Es stellt sich heraus, dass sich die Stabilität der umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu den beiden Vorjahren sogar etwas erhöht hat“, schreiben vom Berge und Weber.
Weitere Informationen:
http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb1117.pdfWolfgang Braun Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Mitteilung des idw – Informationsdienst Wissenschaft am 19.04.2017
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