Frankfurt am Main, 5. Oktober 2016. Anlässlich der gemeinsamen
Veranstaltung „Lebensverläufe – Inklusion praktisch“ sprechen sich
Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für mehr
Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der Menschen mit Behinderung aus.
Die drei Organisationen sind sich einig, dass es sich um einen
langfristigen gesellschaftlichen Prozess handelt. Sie plädieren für ein
pragmatisches Voranschreiten und gegen ideologische Blockaden.
Frank-J. Weise, Vorsitzender des Vorstands der BA: „Unsere Gesellschaft
profitiert von ihrer Vielfalt und der Kreativität, die daraus erwächst.
In einer sich immer stärker verzahnenden Welt ist das ein Gewinn und
eine Chance für alle. Die Bundesagentur für Arbeit engagiert sich seit
vielen Jahren aktiv für die Inklusion in der Arbeitswelt. Sie hat die
Charta der Vielfalt unterzeichnet. In ihrer Strategie und ihrer
integrativen Umsetzung steht die Förderung von Chancengleichheit im
Vordergrund. Sie richtet ihr Handeln als sozialer Dienstleister am
Arbeitsmarkt und als Unternehmen inklusiv aus.“
Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA: „Über eine
Million schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung, viele davon in
kleinen Betrieben, die hierzu gesetzlich nicht verpflichtet sind: Das
ist der Nachweis, wie sehr sich viele Unternehmen bereits bei der
Integration behinderter Menschen engagieren, aber es ist auch
Ermunterung für die, die noch nicht dabei sind. Bei der Beschäftigung
behinderter Menschen gehen ökonomische Sinnhaftigkeit und
gesellschaftliche Verantwortung Hand in Hand. Wir müssen früh beginnen,
schon in Kitas und Schulen so viel gemeinsames Lernen wie möglich, aber
auch so viel spezielle Förderung wie nötig umzusetzen. Dann bekommt auch
der Bewusstseinswandel neuen Schub, dass behindert nicht automatisch
leistungsgemindert bedeutet und jeder seine spezielle Chance braucht und
verdient.“
Prof. Dr. Holger Burckhart, Vizepräsident der HRK: „Für die Hochschulen
sind Inklusion und ein gerechtes Bildungsangebot eine
selbstverständliche Aufgabe, die über die Umsetzung der rechtlichen
Regelungen hinausgeht. Als Institutionen sind wir dafür verantwortlich,
angemessene Vorkehrungen und eine sensibilisierte Umwelt zu schaffen, um
den Studierenden und dem Personal mit Behinderung eine volle Teilhabe
zu ermöglichen. Durch die konsequente Einbindung des Themas Inklusion in
die Lehre, zum Beispiel in der Lehrerbildung, und durch die
Inklusionsforschung sorgen wir dafür, dass neue Erkenntnisse verbreitet,
in Pilotprojekten praktisch erprobt und möglichst flächendeckend
umgesetzt werden.“
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