"Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind, können Wahlvorschläge zur Wahl des Thüringer Landtags nur einreichen, wenn sie bis zum 16. Juni 2014, 18 Uhr, ihre Beteiligung beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat", so der Landeswahlleiter Günter Krombholz. Eine Mitteilung des Landeswahlleiters Thüringen Erfurt, 06. Juni 2014
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen