Donnerstag, 1. Februar 2018

Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat jetzt den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Ziel der alle fünf Jahre erarbeiteten Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dabei führt das Eisenbahn-Bundesamt eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung durch.


Der so genannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen, davon zwei aus Nordhausen, eingegangen. Im Stadtgebiet Nordhausen ist nur ein sehr kurzer Abschnitt im Bereich der Zeppelinbrücke Bestandteil der Planung, da hier ein Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr vorliegt.

Jetzt startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle Nordhäuser sind angesprochen, bis zum 7. März 2018 dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.


Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. 
Mitgeteilt von der Stadtverwaltung Nordhausen am 01.02.2018

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen