Freitag, 6. Januar 2012

46 Not-Türöffnungen im zurückliegenden Jahr

Nordhausen (psv) Insgesamt 46 Mal musste die Nordhäuser Berufsfeuerwehr im vergangenen Jahr wegen akuter Gefahr Wohnungstüren notmäßig öffnen. „In 12 Fällen konnten in diesen Wohnungen die Menschen leider nur noch tot geborgen werden. In 21 Fällen allerdings konnten Verletzte aus ihrer misslichen Lage befreit und somit gerettet werden“, sagte Bürgermeister Matthias Jendricke.

Die häufigsten Rufe erhalte die Feuerwehr von der Polizei, vom Ordnungsamt und von den Rettungsdiensten. „Oft sind Verwandte, Bekannte oder Nachbarn beunruhigt, weil tagelang das Licht brennt oder der Briefkasten überquillt. Dann gab es auch Fälle, wo der Wecker viele Stunden lang Alarm gab oder der Brandmelder piepst. Und häufig rufen hilflose Personen auch selbst an, die gestürzt sind, verletzt in der Wohnung liegen und die Tür nicht mehr selbst öffnen können“, so Jendricke weiter. „Solche Not-Türöffnungen sind für keine Seite angenehmen – auch für die Helfer nicht, weil sie nicht wissen, was sie hinter der Tür erwartet, zum Beispiel, wenn dort ein unbekannter Hund bellt. Aber es ist besser, die Tür einmal umsonst geöffnet zu haben, als durch zögerliches Handeln den Tod eines Menschen nicht verhindert zu haben.“ Vor jeder Türöffnung werde natürlich geklingelt bzw. geklopft.

Die rechtliche Grundlage für die Not-Türöffnungen finde sich im Thüringer Ordnungsbehördengesetz. Dort steht im § 20: „Die Ordnungsbehörden können ein Grundstück oder eine Wohnung, auch während der Nachtzeit ohne Einwilligung des Eigentümers, Besitzers oder sonstigen Inhabers betreten und durchsuchen, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Tiere oder Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist.“

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